In diesem Jahr versenden wir die Selbstveranlagungsbögen und die Bescheinigungen der Kirchenbeiträge wieder zusammen. Sie erhalten also von uns bis Ende Februar das Formular für die Selbstveranlagung 2022 mit Ihrem Datenstammblatt, welche Sie bitte beide wieder an uns zurücksenden, sowie die Bestätigung Ihres gezahlten Kirchenbeitrages („Kirchensteuer“) für 2021. (Gemeindeglieder, die bis Ende Februar 2022 noch keine Bestätigung erhalten haben, mögen sich bitte im Gemeindebüro melden.)
Bestätigung der Kirchenbeiträge 2021 – Anfrage zur Selbstveranlagung
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